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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | GRTW, war: HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ? | 12 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Kressbronn am Bodensee / Baden Württemberg | 496060 | ||
Datum | 17.07.2008 09:37 MSG-Nr: [ 496060 ] | 3240 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Der G-RTW ist doch m.W. ein Bus - und braucht damit ohnehin den entsprechenden Führerschein, oder nicht? Probefahrten im Rahmen der technischen Überprüfung des Fahrzeugs sind mit dem CE Führerschein zulässig. Es dürfen jedoch keine weiteren Personen befördert werden. Für alle anderen Fahrten braucht man den D Führerschein. Ein Bus ist ein Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen, wieviele hat der GRTW eigentlich? | ||||
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