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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | GUV-I 8524 -> BetrSichV | 1 Beitrag | ||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 495212 | ||
Datum | 14.07.2008 16:44 MSG-Nr: [ 495212 ] | 2856 x gelesen | ||
Ich habe das Thema mal abgespalten, da es ja doch ein wenig vom Ursprungsthread abschweift. Geschrieben von Josef Mäschle Dann wirst Du drauf stoßen daß hinsichtlich der Qualifikationen die BetrSichV zitiert wird.... ich lese das in der Form nicht... Das ist zwear von Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV die Rede aber wo steht, dass danach zu prüfen sei...? "Die Prüfung zur Feststellung der elektrischen Sicherheit ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV) können durch befähigte Personen, Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesene Personen setzen allerdings die Verwendung geeigneter Prüfgeräte sowie die Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft oder befähigten Person voraus." | ||||
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