alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Niedersächsisches Brandschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen?3 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen492975
Datum05.07.2008 00:29      MSG-Nr: [ 492975 ]3663 x gelesen

Nabend,

wie ist das denn in Nds geregelt mit Einsätzen auf Anlagen der DB? Ist hier die örtliche Fw zuständig und ggf. verpflichtet entsprechende Gefährungspotentiale in ihren Planungen/Ausrüstungen zu berücksichtigen oder ist das Sache der Bahn, die sich dann gerne der örtlichen Wehren bedient, welche sich aber nicht weiter drum kümmern brauchen als auf eine Alarmierung zu warten?

Im NBrandSchG sind im Gegensatz zu einigen anderen Ländern die Bahnanlagen nicht ausdrücklich aufgeführt. Wenn man aber ein wenig googlet und z.b.
http://www.fachforum.de/fachbeitraege_archiv/betrieblicher_brandschutz/gefahrenabwehr_bei_der_bahn_00.htm
oder
http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=andbb_lds_test_eval01.c.6029.de
als Beispiel heranzieht, scheinen ja seit dem allgeminen Eisenbahngesetz von 1994 letztlich die Kommunen im wesentlichen Zuständig zu sein.

Trifft das so für Niedersachsen zu? Gibt's hier ähnliche Vereinbarungen (Link?)?


Gruß,
Thorben



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 05.07.2008 00:29 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 05.07.2008 01:36 Dirk7 W.7, Algermissen
 05.07.2008 07:44 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg

0.107


Zuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt