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Grundgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWechsel’ von einem Löschzug zu einem anderen2 Beiträge
AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW491820
Datum29.06.2008 14:28      MSG-Nr: [ 491820 ]4137 x gelesen

Hallo ich habe hier einmal eine Dienstanweisung in die Hände bekommen wie ein Wechsel’ von einem Löschzug zu einem anderen innerhalb einer Kommune durch geführt werden soll.

Mich würde einmal Interessieren wie ihr das bei euch macht, dieses Schreiben betrifft nicht die Feuerwehr in der ich meinen Dienst verrichte, hier geht es um eine Freiwillige Feuerwehr aus NRW.


Hier die Anweisung des Wehrleiters

Der Ablauf eines Löschzugwechsels.

Der FF Angehörige informiert seinen Löschzugführer über den geplanten Wechsel
von Löschzug A nach B

Der FF Angehörige informiert die Wehrleitung darüber und äussert den Wunsch
wohin erwechseln möchte

Der Löschzug wohin er wechseln möchte erklärt seine Bereitschaft diesen
innerhalb des Löschzuges aufzunehmen.

Falls ja, steht nach einer positiven Entscheidung des Löschzuges B und der
Wehrleitung einem Wechsel nichts entgegen.

Danach werden die Melder getauscht und der FF Angehörige wird in dem >Löschzug
B als Mitglied personalmässig geführt.

Dies bitte beachten, da es in der Vergangenheit auch ablehnende Reaktionen
gegeben hat.


Wilhelm Sperling

Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG

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 29.06.2008 14:28 ., Kierspe
 29.06.2008 21:08 Andr7eas7 K.7, March / Germany

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Wechsel’ von einem Löschzug zu einem anderen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt