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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haltung gefährlicher Tiere - Information an die Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 490736 | ||
Datum | 22.06.2008 13:50 MSG-Nr: [ 490736 ] | 17441 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr. Muß man eigentlich, wenn man gefährliche Tiere hält, (z.B. Phytons) eine Information an die Feuerwehr bzw. den Katastrophenschutz geben? Wie ist das speziell in Thüringen geregelt? We es in Thüringen ist , das kann ich natürlich nicht wissen (Nds), aber gewisse Tiere müssen beim Ordnungsamt, welches auch kompetente Auskunft geben kann und muss angemeldet werden. Nach meiner Kenntnis, die mit Sicherheit nicht vollständig ist gibt es auch hier den Unterschied zwischen einer Melde- und einer Genehmigungspflicht. Fazit: Frage an das zuständige Ordnungsamt. und immer schön fröhlich bleiben Klaus | ||||
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