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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUnterbringung von Einsatzbekleidung7 Beiträge
AutorHolg8er 8H., Wietzendorf / Niedersachsen490587
Datum21.06.2008 11:08      MSG-Nr: [ 490587 ]5225 x gelesen
Infos:
  • 21.06.08 GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst
  • 21.06.08 Schwarz/Weiß-Trennung bei der Feuerwehr
  • 21.06.08 GUV-I 8528

  • Gibt es Vorschriften, welche die Unterbringung von Einatzbekleidung regeln? Ist eine Unterbringung im Feuerwehrhaus vorgeschrieben oder darf die Einstzbekleidung mit nach hause genommen werde, egal, ob kontaminiert oder nicht?
    Hintergrund ist in meiner Wehr der akute Platzmangel im Feuerwehrhaus, welcher die Untebringung sehr stark einschränkt. Um eine Lösung zu finden, benötige ich daher definitive Aussagen, welche die Unterbringung regeln. denn ich wehre mich entschieden aus Hygiene- und Einsatztaktischen Gründen gegen eine Unterbringung der Bekleidung bei den Kameraden zu hause.
    Wäre daher dankbar über jede aussagekräftige Antwort



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     21.06.2008 11:08 Holg7er 7H., Wietzendorf
     21.06.2008 12:58 Alex7and7er 7M., Kelkheim
     21.06.2008 13:02 Alex7and7er 7M., Kelkheim
     21.06.2008 13:05 Thom7as 7W., Norden
     21.06.2008 13:08 Alex7and7er 7M., Kelkheim
     21.06.2008 21:31 Udo 7B., Aichhalden
     22.06.2008 14:24 Adol7f H7., Rosenheim

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