Servus Forum,
Wir haben leider einen Bürger, der einen auf seinem Grundstück liegenden Unterflurhydranten mit einem Holzhaufen überbaut hat.
Normalerweise verbietet einem so etwas schon der gesunde Menschenverstand, es gibt aber leider auch Bürger, denen muss man mit "dem Gesetzbuch auf die Finger klopfen".
In den mir zur Verfügung stehenden Gesetzestexten hab ich leider nichts gefunden, auch das zuständige Landratsamt (nicht Tölz) war ratlos.
Kann mir (speziell für Bayern) jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Tobias
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