Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge |
Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 484382 |
Datum | 22.05.2008 15:18 MSG-Nr: [ 484382 ] | 28960 x gelesen |
Infos: | 23.05.08 "Welcher Helm ist der Richtige?" 22.05.08 "Lageabhängige Persönliche Schutzausrüstung: Die Kunst des Weglassens", Einsatz, September 2006, WEKA-Media (PDF)
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Feuerwehrdienstvorschrift
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo!
Na ganz so sinnbefreit halte ich das Tragen des Helms bei der Absicherung des Einsatzstelle nicht. Ist er (der Helm), jedenfalls in Berlin, eins der wenigen PSA-Gegenstände, der das Hoheitsabzeichen trägt.
Bekanntlich ist ja eine Voraussetzung für die rechtmäßige Vornahme von Amtshandlungen die Erkennbarkeit. D.h. der Empfänger der Botschaft muss die Möglichkeit haben dich auch als Träger von hoheitlichen Befugnissen erkennen zu können, soll er drauf reagieren.
Und da die Abzeichen auf den Polohemden in der Regel durch die Warnweste verdeckt sind, macht das Tragen des Helms, auch als zusätzliches Warnmittel (frei nach dem Motto ??? hä, warum steht da einer mit Helm ???), durch aus Sinn.
Zum Schluss, auch aus dem Bauch: FwDV 1 - bei jeder Gelegenheit vollständig angelegte PSA oder irre ich da?
Gruß aus der Hauptstadt
Nur wer ankommt, kann helfen.
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