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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mehrarbeit | 5 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 483202 | ||
Datum | 16.05.2008 12:40 MSG-Nr: [ 483202 ] | 4549 x gelesen | ||
Der Dienstherr kann das bei Bedarf gem. den geltenten Arbeitszeitverordnungen anordnen und ich bin überzeugt davon, dass die Anordnung der Mehrarbeit wohl auch einen Grund haben wird. Er wird euch doch nicht absichtlich ohne Grund auf der Wache halten und dafür auch noch Mehrarbeit (und damit teures Geld) verblasen! Eventuell fehlt euch das Hintergrundwissen, warum die Mehrarbeit angeordnet worden ist. Oftmals hilft einfaches Nachfragen und sich den Grund dafür erklären lassen. Bei euch mangelt es m. E. nach an der erforderlichen Transparenz nach unten! Hier aber immer auf eine BRINGSCHULD des Dienstherren zu warten ist falsch. Sowas muss man sich auch mal HOLEN. Ihr könnt euch aber auch bei eurem Personalrat über die angeordnete und "unnötige" Mehrarbeit beschweren. so long, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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