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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaAusstattungskonzeption des Bundes im Rahmen des Katastrophenschutzes9 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Großeibstadt / Bayern483153
Datum16.05.2008 10:38      MSG-Nr: [ 483153 ]8195 x gelesen

Hallo Kollegen.
Der Bund hat nicht unerhebliche Mittel zur Neubeschaffung u.a. von LF10/6 Fahzeugen bewilligt.
Wie mir vom Innenministerium mitgeteilt wurde, können sich Feuerwehren um die Bewilligung
bzw. Zuteilung eines solchen Fahrzeuges bewerben. Zuständig hierfür sind die unteren
Katastrophenschutzbehörden sprich die Landratsämter. Nachdem wir keinerlei Erfahrung mit einer solchen Vorgehensweise haben, würde mich interessieren, wer bereits Erfahrung sammeln konnte, bzw. wem in der Vergangenheit ein solches oder ähnliches Auto zugesprochen wurde.
Welche Voraussetzungen muß eine Wehr erfüllen, was ist bei einer Bewerbung zu beachten?
Ich bin für jeden Tip dankbar.

Gruß
Michael



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 16.05.2008 10:38 Mich7ael7 H.7, Großeibstadt
 16.05.2008 11:16 Mark7us 7R., Höhenrain
 16.05.2008 11:21 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 16.05.2008 11:27 Matt7hia7s O7., Waldems
 16.05.2008 16:40 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 16.05.2008 18:41 Matt7hia7s O7., Waldems
 16.05.2008 15:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.05.2008 18:54 Bast7ian7 M.7, Andernach
 16.05.2008 18:57 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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