1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo zusammen,
ich hoffe das die Überschrift einige von Euch dazu animiert mir zu helfen. Denn es ist schwer das Anliegen in die Kopfzeile zu bekommen. Mich hat ein "Hilferuf" erreicht, den ich an Euch weitergeben möchte
Okay, es geht sich um Folgendes.
Ein Kamerad der FF ist seit Jahren aktiver Atemschutzgeräterträger. Nun hat er aus beruflichen Gründen (Meisterschule) den Dienst etwas kürzer getreten. Alles kein Problem, war so abgesprochen.
Nun möchte er nach bestandener Meisterprüfung wieder aktiv mitarbeiten. Da kommt das Problem. Seine letzte Einsatzübung liegt 15 Monate zurück. Die Belastungsübug in einer anerkannten Atemschutzübungsanalge hat er regelmäßig absolviert, zuletzt vor ein paar Wochen.
Nun wird dem Kameraden aber die Einsatztauglichkeit mit dem Hinweis verweigert, das die Einsatzübung mehr als 12 Monate abgelaufen ist. Er soll (muß) die komplette Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wiederholen. Ist das so korrekt und rechtens?
In der FwDv 7 kann ich nichts Konkretes finde. In der Musterdienstanweisung ist lediglich von einer fehlenden Belastungsübung während der AUSbildung die Rede, jedoch ncht von einer fehelenden Einsatzübung zur FORTbildung.
Anmerkung. Während der Meisterschule hat der Kamerad soweit möglich, an den Ausbildungsveranstaltungen teilgenommen. Es ergab sich jedoch nicht, das er seine Einsatzübung absolvieren konnte. Auch kann er keinen Einsatz unter Atemschutz in den letzten 15 Monaten nachweisen.
Was würdet ihr tun?
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |