Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Wo sind Mitarbeiter des Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet? | 61 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 478282 |
Datum | 18.04.2008 18:42 MSG-Nr: [ 478282 ] | 15096 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Atemschutzgeräteträger
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Ulrich CimolinoMan stellt Personal FÜR die Feuerwehr ein (Gerätewarte usw.), die neben ihrer Tätigkeit für die Feuerwehr zu der auch die Mitgliedschaft in der FF zählt und zu der die Eignung als AGT zählt, auch in der Gemeinde (z.B. im Bauhof mit x % Arbeitsleistung mitarbeiten?
Das sind dann aber doch hauptamtliche Kräfte einer FF im Sinne des §13 des FSHG, zumindest in NRW. Und die sind zu Beamten zu ernennen.
Oder gibt es da andere Möglichkeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|