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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wo sind Mitarbeiter des Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet? | 61 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 478251 | ||
Datum | 18.04.2008 16:18 MSG-Nr: [ 478251 ] | 15122 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Lieffertz Für mich klang es zumindest einleuchtend von wegen im privaten Bereich Sachen zu machen, welche als Grundlage für einen Arbeitsvertrag gelten. Wo ist das roblem? Dann verpaßt Du einfach jeder Stelle die Du ausschreibst 5 oder 10% Tätigkeit in der Feuerwehr. Damit ist das geklärt. Und es ist auch dem Fall vorgebeugt, daß jemand nachdem er den Job hat un d die Probezeit rum ist seinen Dienst wieder quittiert. Und das mit den Überstunden ist dann auch klar. Er arbeitet dann eben in der Woche 1 Stunde weniger in seinem eigentlichen Job, dafür muß er alle 2 Wochen abends zum Dienst. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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