Uups,
Vorsicht!
Geschrieben von Udo BurkhardGeräte mit gefüllten Tanks und die zum Betrieb erforderlichen Reservemengen, Benzin, Öl usw sind ebenfalls freigestellt. ADR 1.1.3.1 b)
ist falsch,
Geschrieben von Udo Burkharddie zum Betrieb erforderlichen Reservemengen, Benzin, Öl usw sind ebenfalls freigestellt sind mit dem b) nicht erfasst, nur was sich in den Tanks der Maschine befindet ist frei. Für Reservemengen ist c) entscheidend. Der deckt auch
Geschrieben von Udo BurkhardRasenmäher 200 Liter Reservesprit Wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind dürfen 999 l Diesel oder 333 l Benzin oder 20 l 2t-Gemisch transportiert werden (Verpackungsvorschriften beachten, keine reinen Versorgungsfahrten!!)
Zum nachlesen, ADR:
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht
abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport
bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen
ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen
oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;
b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, in deren innerem Aufbau
oder Funktionselementen gefährliche Güter enthalten sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen,
die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindert;
c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen
oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen,
Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt
1.1.3.6 nicht überschreiten. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder
externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung. Es sind Maßnahmen
zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Die
Freistellungen dieses Absatzes gelten nicht für die Klasse 7;
d) Beförderungen von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die in einen Unfall verwickelt waren oder eine Panne
hatten, durchgeführt insbesondere mit Abschleppfahrzeugen von Einsatzkräften oder unter deren Überwachung;
e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, es werden
alle Maßnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen.
Komlex, z.T unlogisch, aber geltendes Recht.
Gruß,
Dirk
Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!
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