News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Anbringen von Taschen am PA | 5 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n S8., Nettetal / NRW | 477897 | ||
Datum | 16.04.2008 18:15 MSG-Nr: [ 477897 ] | 5737 x gelesen | ||
Hallo Forumsgemeinde! Mittlerweile ist es eine weit verbreitete Gepflogenheit, Taschen zur Unterbringung von Einsatzgerätschaften (Rettungsschere, Bandschlinge, Keile, etc.) an Becken- oder Schultergurt des PA zu befestigen. Auch große Feuerwehren wie Düsseldorf arbeiten hiermit. Folgende Fragen hierzu: - Wie weit stellt das Anbringen - rein rechtlich gesehen - einen baulichen Eingriff ins Gerät da? - Wie stehen Hersteller des PA und EXAM zu solchen Anbauten? - Verfügt ein PA mit nachträglich angebauten Taschen immer noch über die uneingeschränkte Zulassung der EXAM, die sie ja vor dem Anbau hatte? Das der Einsatz solcher Taschen durchaus sinnvoll ist, steht für mich außer Frage. Es interessiert mich allein die rechtliche Seite. Freue mich auf eure erleuchtenden Antworten! :-) Viele Grüße Thorsten | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|