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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErsazanspruch bei Erste-Hilfe Leistung4 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern477391
Datum14.04.2008 17:19      MSG-Nr: [ 477391 ]5498 x gelesen

Servus zusammen,

hat man eigentlich einen "Ersatzanspruch" für eine Prüfung, ein Vorstellungsgespräch, Meeting, etc., an einem anderen Tag, wenn man auf dem Weg zu dieser Erste Hilfe leisten muss??

Als Beispiel:
Man ist auf dem Weg zu einem Vorstellungsgepräch und kommt an einen schweren VU! Man leistet Erste Hilfe und kommt dann mehrere Stunden nach dem vereinbarten Termin zu spät!
Hat man ein Recht auf einen Ersatztermin??


MfG
Reber Christoph



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 14.04.2008 17:19 Chri7sto7ph 7R., Berching
 14.04.2008 17:25 ., Neuburg
 14.04.2008 17:38 Jörg7 R.7, Steppach
 15.04.2008 06:42 Ludw7ig 7S., Lützelbach-Haingrund

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