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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 476128 | ||
Datum | 08.04.2008 22:50 MSG-Nr: [ 476128 ] | 26623 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, zur Info nun auch für alle. Mir wurde offiziell mitgeteilt das sich die Bürgermeister im Landkreis KN auf folgende Regelung geeinigt haben: Die Gemeinden bieten als Zuschuss für Führerscheinerwerber der Freiw. Feuerwehr einen 50% Zuschuss an bis zu einer Höhe von 1200 Eur. D.h. bei 1800 Kosten trägt jeder die Hälfte, bei 2600 Kosten der Erwerber 1400 die Gemeinde 1200. Eine ev. Verpflichtungszeit mit anteiliger Rückzahlung des Gemeindeanteils liegt im Ermessen der Gemeinde. Das o.g. Angebot ist von unserem Dienstherrn gegenüber unserer Feuerwehr verbindlich. D.h. als Kdt. muss ich die Meinung des Dienstherrn im Dienst vertreten. Im übrigen gelten meine Aussagen im obigen Post. Gruß vom See Jürgen | ||||
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