Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 476119 |
Datum | 08.04.2008 22:31 MSG-Nr: [ 476119 ] | 26595 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:
Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de
Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
Hallo,
Geschrieben von Jürgen GrafWer bezahlt eigentlich die Ausbildung des vorne rechts sitzenden Gruppenführers?
Für NRW:
Lehrgangskosten am IdF werden vom Land NRW getragen.
Lohnausfall wird vom Träger der Feuerwehr gezahlt.
Mfg,
Julian
Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.
"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein
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