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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 475382 | ||
Datum | 05.04.2008 17:57 MSG-Nr: [ 475382 ] | 29857 x gelesen | ||
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hallo, in vielen Gemeinden wird der Erwerb eines Führerscheins (z.B. C) bezuschusst. Eine vollständige Übernahme der Führerscheinkosten durch die Gemeinde wird meist mit dem Argument das der Feuerwehrangehörige ja den Führerschein auch anderweitig z.B. für berufliche Tätigkeiten verwenden kann abgelehnt. Bisher war es ja auch möglich mit dem bezuschussten Führerschein in einen Nebenjob z.B. bei einer Spedition Geld zu verdienen. Deshalb war die Argumentation gegen eine 100%ige Kostenübernahme einigermassen nachvollziehbar. Diese Möglichkeit mit einem Führerschein "nebenher" Geld zu verdienen fällt nun aber weg: Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr Könnte man jetzt besser für eine 100%ige Kostenübernahme der Gemeinde argumentieren? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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