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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaft in der Feuerwehr | 23 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8Z., Maselheim / | 474190 | ||
Datum | 31.03.2008 19:53 MSG-Nr: [ 474190 ] | 8736 x gelesen | ||
Hallo Christian Das steht normalerweise im Feuerwehrgesetz. Geschrieben von ---Christian Fischer--- Das steht normalerweise im Feuerwehrgesetz. Bitte sag mir wo ? Da steht geeigente Person aber nicht welche Lehrgänge er braucht ! .d.R. ist das ein taktischer Lehrgang, der der Größe der Wehr entspricht bzw. pauschal festgelegt ist (z.B. in Ba-Wü minestens Zugführerlehrgang) sowie ein Verwaltungslehrgang (z.B. Feuerwehrkommandant Leiter einer Feuerwehr). Laut Feuerwehrschule!? Mit freundlichen Grüßen Thomas | ||||
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