News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 472425 | ||
Datum | 25.03.2008 12:12 MSG-Nr: [ 472425 ] | 16097 x gelesen | ||
Geschrieben von Burkhard Aehlich Das THW kann selbstständig tätig werden, wenn eine unmittelbare Gefahr vorliegt Macht das THW aber nicht zuständig. Geschrieben von Burkhard Aehlich dann warten wir nicht bis die Feuerwehr kommt Die Feuerwehr kann sich nicht "für zuständig erklären". Entweder ist sie zuständig oder nicht, dies ergibt sich aus dem Gesetz. Gruß Sven | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.466