Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Führerschein | 31 Beiträge |
Autor | Rich8ter8 J.8, Neustadt / Sachsen | 471973 |
Datum | 23.03.2008 22:12 MSG-Nr: [ 471973 ] | 12449 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Hallo, hab mal ein paar Fragen bezüglich Führerschein:
1. Ein Kamerad besitzt den Führerschein Klasse B (bis 3,5t) mit 17 (also Auflage Begleitperson bis 18. Geburtstag)
Dürfte er mit diesem Führerschein:
1.-mit dem Privat Pkw zum Gerätehaus ohne Begleitperson fahren (im Einsatzfall) ?
2.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?)
3.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Ausbildungsdienst fahren ?
Mit 18 Jahren:
4.-ohne Maschinistenlehrgang ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t (ELW,KLF,MTW,MZF) im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?)
5..-ohne Maschinistenlehrgang ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t (ELW,KLF,MTW,MZF) im Ausbildungsdienst fahren ?
6.Könnte er bereits mit 17 Jahren den Maschinistenlehrgang machen ?
Danke für die Antworten
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| 23.03.2008 22:12 |
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Rich7ter7 J.7, Neustadt |
| 23.03.2008 22:16 |
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., Flöha | |