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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBauliche Anforderungen an Desinfektionsanlagen6 Beiträge
AutorArvi8d G8., Düsseldorf / 471204
Datum20.03.2008 16:27      MSG-Nr: [ 471204 ]6453 x gelesen

Hallo,

wir planen die bauliche Erneuerung unserer Desinfektion. Im Rahmen dieser Planung ist eine Grundsatzentscheidung über den Verbleib am jetzigen Standort oder die Verlagerung an eine andere Wache zu treffen. Die Verlagerung wäre betrieblich-organisatorisch nachteilig, ist aber u.U. aufgrund technischer bzw. rechtlicher Rahmenbedingungen notwendig. Diese Frage gilt es zu klären, daher suchen wir Rechtsgrundlagen etc. zum Thema.

Die bisher als wesentlich angesehene TRGS 522 enthält leider keine präzisen Aussagen in Bezug auf Anforderungen an bauliche Einrichtungen, deren Hauptzweck die Desinfektion ist, d.h. in denen bestimmungsgemäß auch Formaldehyd verdampft werden kann.

Gibt es andere Vorgaben, die die Anforderungen an eine solche Desinfektionseinrichtung beschreiben?

Vielen Dank und schöne Ostertage!
Arvid Graeger



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 20.03.2008 16:27 Arvi7d G7., Düsseldorf
 20.03.2008 16:58 Loth7ar 7L., Hilden
 20.03.2008 17:05 Arvi7d G7., Düsseldorf
 20.03.2008 17:40 Diet7mar7 R.7, Essen
 25.03.2008 14:53 Arvi7d G7., Düsseldorf
 20.03.2008 17:46 Diet7mar7 R.7, Essen

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