Hallo,
wir planen die bauliche Erneuerung unserer Desinfektion. Im Rahmen dieser Planung ist eine Grundsatzentscheidung über den Verbleib am jetzigen Standort oder die Verlagerung an eine andere Wache zu treffen. Die Verlagerung wäre betrieblich-organisatorisch nachteilig, ist aber u.U. aufgrund technischer bzw. rechtlicher Rahmenbedingungen notwendig. Diese Frage gilt es zu klären, daher suchen wir Rechtsgrundlagen etc. zum Thema.
Die bisher als wesentlich angesehene TRGS 522 enthält leider keine präzisen Aussagen in Bezug auf Anforderungen an bauliche Einrichtungen, deren Hauptzweck die Desinfektion ist, d.h. in denen bestimmungsgemäß auch Formaldehyd verdampft werden kann.
Gibt es andere Vorgaben, die die Anforderungen an eine solche Desinfektionseinrichtung beschreiben?
Vielen Dank und schöne Ostertage!
Arvid Graeger
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