Danke für den Link. Diese Äußerung
Geschrieben von Ingo Horn
lässt böses erahnen, was die deutschen Feuerwehrstammtische angeht...
kann ich jetzt noch besser nachvollziehen.
Insbesondere folgende Passage stimmt mich nachdenklich:
Geschrieben von Einsatz-Netz
Kann die Atemschutzüberwachung neben anderen Aufgaben durchgeführt werden?
Das OLG überträgt mit der eingangs zitierten Abhängigkeit der Atemschutztrupps eine hohe Verantwortung auf die Überwachung. Aus dieser Verantwortung heraus kann die Frage möglicherweise verneint werden. Die Trupps im Innenangriff müssen darauf vertrauen können, dass sie rechtzeitig relevante Informationen und Befehle erhalten.
Warum sollte die Überwachung nicht neben anderen Aufgaben übernommen werden können?! Als praktikabel hat sich doch herausgestellt, daß z.B. der Maschinist neben seiner Arbeit am Pumpenbedienstand auch die ASÜ macht.
IMO wird mit dieser Aussage die Verantwortung vollends auf den Überwacher geschoben. Was ist aber mit der Eigenverantwortung der Trupps, die auch in der viel zitierten FwDv7 steht....?!
Geschrieben von Einsatz-Netz
Die Dienstvorschrift fordert, dass die hierfür vorgesehenen Kräfte mit den Grundsätzen der ASÜ vertraut sein sollen.
Ok, das ist ja auch mehr als sinnvoll, aber
Geschrieben von Einsatz-Netz
Der Atemschutzüberwacher muss einen hohen Wissensstand in den Bereichen Atemschutzeinsatz, Atemschutztechnik und taktische Einsatzmaßnahmen aufweisen. Persönlich muss er eine hohe Stressbelastbarkeit, Urteilsvermögen und Entscheidungskompetenz aufweisen.
muß das wirklich alles sein?! Die ASÜ soll den Atemschutzeinsatz überwachen, nicht lenken....! Vielmehr verstehe ich die ASÜ als "letzten Rettungsanker", wenn ein Trupp "vergißt" den Rückzug rechtzeitig anzutreten.
Ebenso können die von der ASÜ notierten Standort- und Lagemeldungen eine Rückfallebene für den GF sein, wenn der den laufenden Einsatz anhand der Standort-/Lagemeldungen rekapitulieren will/muß.
Wenn jedoch der GF selbst die ASÜ durchführen würde, umso besser, dann wären m.E. die o.g. Anforderungen erfüllt.
Wenn man denn eine funktionierende ASÜ hat, sollte das
Geschrieben von Einsatz-Netz
Führungskräfte dürfen Trupps nicht an der Atemschutzüberwachung vorbei einsetzen oder umdisponieren. ohnehin selbstvertsändlich sein. Vielmehr wäre das sogar ein Anspruch, den ich auch an den AGT selbst stelle, denn (zumindest bei uns) geht kein AGT in den Einsatz ohne daß er auf einer Überwachungstafel steht....! IMO liegt auch dies in der Eigenverantwortung des AGT, daß er seinen Einsatz erst beginnt, nachdem er registriert wurde.
Im Prinzip ist alles (für mich) recht einfach und logisch, man muß daraus (auch jetzt nach Tübingen) keine Wissenschaft machen....
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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