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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Grundausbildung....... | 15 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 470992 | ||
| Datum | 19.03.2008 18:04 MSG-Nr: [ 470992 ] | 8311 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marc Dickey Der §19 der FeV sieht die Abgabe einer "Grundausbildungs"bescheinigung nicht vor. nein. Aber in Ba-Wü gilt die Regelung, daß die Bescheinigung der Ausbildung TrM1 als Ersatz für den Nachweis der EH-Ausbildung für die FE C, C1, CE, C1E,.... anerkannt. Wurde so 2000 zwischen IM Ba-Wü und Ministerium für Umwelt und Verkehr Ba-Wü ausgeknobelt. Das Merkblatt mit AZ dazu bekommt bei mir jeder Absolvent des TrM1 mit zur Lehrgangsbescheinigung dazu ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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