| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Hein8z U8., Ulm (und Wohnort) / Baden Württemberg / Bayern | 466822 | ||
| Datum | 28.02.2008 15:47 MSG-Nr: [ 466822 ] | 51894 x gelesen | ||
Diese Formulierung in der BGR 190 war meines Wissens konzipiert für derartige Fälle wie Handwerker (ohne G26) u.ä. mit Kurz-Einsatz in bestimmten Bereichen der Industrie (eine Einweisung in die Benutzung der Geräte ist erforderlich). Ein Heranziehen dieser Passage für Einsatzkräfte (egal welche) halte ich (diplomatisch ausgedrückt) für sehr gewagt. Aber wie man aus dem Hinweis des Kollegen sieht : Man muss nur die richtigen Formulierungen finden und sie entsprechend auslegen, das wurde hier anscheinend getan ... MkG Heinz | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|