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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 466806 | ||
| Datum | 28.02.2008 14:21 MSG-Nr: [ 466806 ] | 51886 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Joerchel Einen wirklich aktiven Jugendlichen mit 17 Jahren kann man in meinen Augen bei einem Scheunenbrand (Gebäude bereits runtergebrannt = großes Lagerfeuer) auch mal unter Aufsicht ein C-Rohr in die Hand geben.Stellt sich die Frage, ob das Löschen eines "großen Lagerfeuers" dann überhaupt noch eine Einsatztätigkeit darstellt, oder ob das in die Schublade "sinnbefreiter Aktionismus" gehört... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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