Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | UVV in der JF | 11 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 464628 |
Datum | 18.02.2008 21:30 MSG-Nr: [ 464628 ] | 6734 x gelesen |
Infos: | 25.04.08 "Keine Verunsicherung in der JF !" 25.04.08 "Zum Einsatz fertig !"
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Jugendfeuerwehr
Guten Abend
Geschrieben von Stefan Ganzke
Hierbei handelte es sich um Folien, auf denen Vergehen gegen die UVV zu sehen waren und wir haben dann gemeinsam die Verstöße aufgeklärt und über das richtige Verhalten gesprochen.
Weiterhin hatten wir ein Video von der FUK.
Wird sich dabei um die Medienpakete
- "Jugendfeuerwehr I"
und
- "Jugendfeuerwehr II"
gehandelt haben. Als Aufhänger oder Einstieg brauchbar.
So müsstest du, wenn die FwDv 3 praktisch behandelt willst, stetig unterbrechen und belehren. Das bremst die Ausbildung, den Spaß und ist auf Grund der meistens begrenzten Ausbildungszeit kaum umsetzbar.
Wenn ein gravierender Verstoß gegen die UVV vorliegt muss man sofort eingreifen. Der § 15 der UVV-FW sagt auch, dass die FW-Angehörigen im Rahmen der Aus- und Fortbildung im FW-Dienst über die Maßnahmen der UVV-FW zu unterweisen sind. Das kann/Muss bei der JF immer sein.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 18.02.2008 18:42 |
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Jens7 B.7, Michelbach |
| 18.02.2008 18:44 |
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., Glasewitz | |