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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Abschaffung des 24-Stunden-Dienstes | 107 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 463042 | ||
Datum | 12.02.2008 22:28 MSG-Nr: [ 463042 ] | 47044 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer wo ist da die verwaltungsrechtliche Grundlage mit dieser eindeutigen Definition? Grundlage ist, daß (in Ba-Wü) Nur Gemeinden mit mehr als 150T Einwohner verpflichtet sind eine BF einzurichten. Zwischen 100T und 150T EW kannst Du eine Ausnahme bekommen. Sprich nur wenn eng umrissene Rahmenbedingungen erfüllt sind besteht eine Pflcht eine Abteilung BF einzurichten. Alles andere ist dann im Umkehrschluß FF. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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