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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMehrleistung der Feuerwehrunfallkasse3 Beiträge
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg462744
Datum11.02.2008 18:00      MSG-Nr: [ 462744 ]5260 x gelesen

Wir hatten vor einiger Zeit eine Dienstversammlung und zu Besuch war ein Mitarbeiter der Feuerwehrunfallkasse Brandenburg. Er gab uns genaue Informationen über die Versicherungsleistungen für die Feuerwehrkameraden. Desweiteren gab er uns einen Auszug der Satzung der Feuerwehrunfallkasse. Darin stand, und jetzt aufgepasst liebe Forumsfreunde, "Neben den Mehrleistungen zur laufenden Hinterbliebenenrente sowie den Mehrleistungen zum Sterbegeld erhalten Hinterbliebene einen Betrag in Höhe von 26.000 EUR. Nacheinander anspruchsberechtigt sind Ehegatten, Kinder, die Eltern, sofern sie mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben (Zahlung an Dritte ist möglich)."

Ich kenne nur wenige Feuerwehrleute, welche mit ca. 25 bis 30 Jahren noch mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. Also muß man heutzutage, wenn man nicht heiraten möchte, am besten im "Hotel Mama" wohnen bleiben.

Frage an Euch: Gilt diese Regelungen überall, oder nur in Brandenburg?



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 11.02.2008 18:00 Ingo7 K.7, Storkow
 11.02.2008 18:17 Pete7r L7., Flöha
 11.02.2008 19:55 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig

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