Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Warnwestenbefreiung (war: Schutzkleidung Fa. Consultiv) | 32 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 461252 |
Datum | 06.02.2008 22:51 MSG-Nr: [ 461252 ] | 17614 x gelesen |
Infos: | 19.02.08 Das ist die Kopie des Schreibens BUK 1997 zur HuPF
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tach, Post!
Geschrieben von Peter SchlegelIch frage aus dem Grund weil wir in unserer Wehr vor zwei Jahren neue Jacken beschafft haben und die "Warnwestenbefreiung" ein großes Thema war... Es gibt scheinbar Jacken, bei denen man im Falle eines Verkehrsunfalls eine zusätzliche Warnweste anlegen muss.
Es gibt eine recht eindeutige Forderung in der UVV "Feuerwehren" diesbzgl.
Ich bin immer wieder erstaunt über das Thema Warnwestenbefreiung. der deutsche Feuerwehrangehörige kann zwar eine Schnittschutzhose beim Kettensägeneinsatz anziehen, er kann einen PA anlegen, das Multifunktions-Touchscreendisplay der Pumpe bedienen und die CAFS-Anlage gleich dazu, aber das popelige Anlegen einer Warnweste scheint viele FA offenbar zu überfordern.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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| 31.01.2008 21:16 |
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Pete7r S7., Kressbronn am Bodensee Schutzkleidung Fa. Consultiv |
| 06.02.2008 22:51 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig | |