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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | ÖA: Feuer mit MANV in Ludwigshafen | 72 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 460454 | ||
| Datum | 05.02.2008 13:21 MSG-Nr: [ 460454 ] | 10091 x gelesen | ||
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Geschrieben von Axel Rauch Sind in Rh-Pf für Neubauten gesetztlich vorgeschrieben. Laut Aussage KFV ist eine Nachrüstpflicht für Altbauten mit Übergangsfrist bis 201? in der Mache.Altbauten sind nachzurüsten bis 2012. Kontrollinstanzen gibt's keine, der Landtag hat in der entsprechenden Sitzung darauf verwiesen, das die Versicherungen im Falle eines Brandes über dieses Gesetz ihre Leistungen bei fehlenden Rauchmeldern einschränken könnten, da man es dem Wohnungseigentümer anrechnen könnte, das der Brand nicht früher entdeckt werden konnte (sinngemäße Wiedergabe, das Protokoll hab ich auf nem anderen Rechner). Auf diesen "indirekten Druck" möchte man sich verlassen, auch da eine Kontrollinstanz erheblichen Aufwand bedeuten würde. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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