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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Darf ich? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 459373 | ||
| Datum | 31.01.2008 23:40 MSG-Nr: [ 459373 ] | 13682 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Über zusätzliche Ausbildung / Übungs usw. muß er in Kenntnis gesetzt werden, am besten schriftlich mit Genehmigung als Anordnung. ah. Das heist also: "Mal ebend als Gerätewart in's GH fahren und das Leuchtmittel am Fahrzeugwechseln" ist nicht. Antrag stellen Genehmigung erhalten. Tätigkeit durchführen? Naja, wird sich halt weniger um das Material gekümmert... und: Worum ging es in dem Prozess nochmal? Straf- oder Zivilsache? Manuel | ||||
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