Hi Leute,
wir in unserer Wehr sind derzeit am Planen eines FR, dabei kam von der WEhrführung die Frage auf, welche rechtl. Grundlagen dazu bestehen, also z.b. was passiert, wenn der FR mal nicht ausrücken kann, aus welchen Gründen auch immer, obwohl er alamiert wurde.
Oder welche Gerätschaften müssen mitgeführt werden. (Als Info: Laut wikipedia: Notafllkoffer [ist vorhanden] AED [ist vorhanden] Sauerstoff [ist vorhanden]) die frage ist, ob zusätzlich noch was sein muss ?
Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.
Gruß
KelTaq
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