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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Begriffsbestimmung Grundausbildung | 6 Beiträge | ||
Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 454853 | ||
Datum | 14.01.2008 16:55 MSG-Nr: [ 454853 ] | 6261 x gelesen | ||
Hallo Forum da ich in verschiedenen Veröffentlichung ( u.a. in der Empfehlung für die einheitliche Regelung von Dienstgradabzeichen) immer wieder auf widersprüchliche Aussagen bezüglich der Grundausbildung Truppmann 1 und Truppmann 2 stoße, frage ich an dieser Stelle mal hier ins Forum rein. Wie ist es richtig : Version 1 Die Grundausbildung in der Feuerwehr gliedert sich in die Bestandteile TM1+ EH und TM2 wobei der TM1 ein Lehrgang auf Kreisebene ist und der TM2 das sogenannte 2 Jahresprogramm innerhalb der eigenen Standortwehr, mancherorts mit abschließender Prüfung als Kreisveranstaltung ? Während dieser 2 Jahre sollte der FA die Ausbildung zum Sprechfunker und bei gesundheitlicher Eignung auch zum AGT machen ( und zwar in dieser Reihenfolge ) Version 2 Die Trupmannausbildung gliedert sich in den TM 1 = Grundausbildung (Lehrgang auf Kreisebene einschl. EH ) und den TM 2 = 2 Jahresprogramm in der eigenen Standortwehr ........ Rest wie oben Ach ja ggf. wichtig es geht um Baden Württemberg, ich denke mal da in Feuerwehrdeutschland ja nie irgendwas bundesweit gilt wird das auch hier nicht anders sein. Freue mich auf Eure Aufklärung MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | ||||
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