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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikAusbildung zurück
ThemaFortbildung für berufliche Kräfte8 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW453942
Datum11.01.2008 10:54      MSG-Nr: [ 453942 ]4472 x gelesen

3) Gibt es sonstige Regelungen oder Vorgaben zur jährlichen Weiterbildung, die sich ausschließlich auf berufliche Kräfte beziehen ?
Geschrieben von Oliver Steinbeckzu 3) freiwillig, obliegt den Fw
Hätte ja sein können, aus beamtenrechtlicher Sicht oder so.

4) Gibt es Vorgaben, die sich sowohl für freiwillge, als auch auf berufliche Kräfte gelten?
Geschrieben von Oliver Steinbeckzu 4) wäre mir neu
Dachte hier an jährliche Belehrungen wie UVV, Atemschutzübungen nach FwDv 7 usw. Aber vor allem an Dinge, die einem nicht auf Anhieb einfallen oder bewußt sind.

Geschrieben von Oliver Steinbeckzu 2) siehe 1 - der BmDF ist seit dem 01.01. wieder der gute alte BIII.
Aha - ist mir auch neu. Nur in Berlin oder Brandenbrug oder bundesweit?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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 11.01.2008 10:42 ., Berlin
 11.01.2008 10:54 Hube7rt 7K., Erkelenz
 11.01.2008 10:57 ., Berlin
 11.01.2008 11:38 Jan 7N., Ratingen
 11.01.2008 11:42 ., Berlin
 11.01.2008 11:30 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 11.01.2008 11:44 Dani7el 7H., Schriesheim

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