News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | NEF-Fahrer Qualifikation | 54 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 453385 | ||
Datum | 09.01.2008 10:24 MSG-Nr: [ 453385 ] | 17987 x gelesen | ||
Moin, naja, dass kann er ja auch machen ohne arbeitslos zu sein. Wenn er aber Arbeitslosenhilfe oder "Hartz IV" bekommt - ich habe es jetzt nicht mehr genau im Kopf - gibt es soweit ich mich erinnere bestimmte Dinge zu beachten. Insbesondere kann man keine "normale" Stelle aus einem Stellenplan dauerhaft mit einem arbeitslosen ehrenamtlichen "besetzen" - das wird a.) Geldmäßig nicht hinkommen und b.) ist sicherlich ein Fall den ein aufmerksamer Betriebsrat schnell ausräumen sollte. Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|