Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Helmkennzeichnung ZF in NRW | 12 Beiträge |
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 452959 |
Datum | 07.01.2008 19:29 MSG-Nr: [ 452959 ] | 9449 x gelesen |
Infos: | 07.01.08 Fragen und Antworten zur LVO und Kennzeichnung
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo!
Es gibt einen Runderlass von 1978 (?) welcher festlegt, dass die Verwaltungsfunktionen Löschgruppenführer (1 Streifen), Löschzugführer (2 Streifen), Wehrführer (1 Ring) und IKBM (2 Ringe) sowie die Stellvertreter in gleicher Weise in der FF am Helm zu kennzeichnen sind. Dieser Erlas ist aber meines Wissens nicht mehr gültig, d.h. jeder kann verfahren wie er will.
Am verbreitetsten ist mittlerweile wohl eine Kennzeichnung der Qualifikation (GF 1 Streifen, ZF 2 Steifen, Verbandsführer evtl. Ring). Auch eine kombinierte Kennzeichnung von Qualifikation und Verwaltungsfunktion ist nicht unüblich (z.B. GF 1 Steifen und ZF+VF 2 Streifen und Wehrführer+Stelli Ring oder versch. Helmfarben oder eine Kombination aus allem). Eine Kommune bei uns im Kreis verwendet farbige Helme zur Kennzeichnung der Qualifikation/Verwaltungsfunktion.
Gruß Stephan
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