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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitverschulden, wenn unangeschnallt Unfallopfer... | 14 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 452854 | ||
Datum | 07.01.2008 15:46 MSG-Nr: [ 452854 ] | 8205 x gelesen | ||
Hallo, lange immer wieder diskutiert, jetzt klar geurteilt: Urteil LG Meiningen, vom 28.11.2006, 2 O 1160/05 475, Quelle: ADAC sowie ADAC Motorwelt 01/2008. Sinngemäß: Trotz Nichtverschulden am tödlichen Verkehrsunfall (Postzustellerin gegen LKW, LKW-Fahrer allein schuld am Unfall) trifft die Verstorbene infolge Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes ein erhebliches Mitverschulden hinsichtlich der Schadensersatzansprüche nach § 844 II BGB sowie § 254 I BGB (50%). Nichtanlegen des Gurtes war ursächlich für die Verletzungen, und somit trifft die Getötete ein erhebliches Mitverschulden, daher nur der halbe Schadensersatz an die Hinterbliebenen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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