1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Geschrieben von Matthias Martinist in den Gewichtsklassen geregelt.
L (2-7,5t) M (-14t) S (>14 t)
Ich gehe davon aus, dass es dabei bleibt.
Nein, die sollen auch geändert werden (M bis 16 t, weil die 14 auch eigentlich keinen Sinn machen und keiner so genau erklären kann, wo die eigentlich herkommen... - vermutlich damals von den verfügbaren Fahrgestellen... 16 t ist die Baurechtsgrenze für Fw-Zufahrten, -aufstellflächen usw., 10 t Achslast dito. Und jetzt gucken wir uns mal die Helden mit den H(T)LFs ab ca. 2.000 bzw. 2500 l (ohne viel Beladung gern auch erst ab 3000 l), erst recht darüber an, was deren HA an Druck auf die Straße bringt...)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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