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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feinstaubplakette für Feuerwehrangehöhrige | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 450935 | ||
Datum | 01.01.2008 21:43 MSG-Nr: [ 450935 ] | 7978 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Kunz Darin sehe ich ja leider das Problem. Ich nicht. Geschrieben von Sebastian Kunz Das Einfahren in die Umweltzone ist gestattet, aber das Parken im öffentlichen Straßenverkehrsraum und das Ausfahren aus der Umweltzone ist verboten. Das ist wie mit den Anliegerstraßen: Wenn es da drin brennt, darf die Feuerwehr natürlich reinfahren. Aber sobald der Einsatz beendet ist, hält sie sich dort illegal auf und bekommt ständig Knöllchen. Oder etwa nicht? Geschrieben von Sebastian Kunz Aber das ist mal wieder Typisch. Es wird schnell was auf den Tisch geschmissen aber die Folgen (auch wenn sie nur klein sind) werden oft nicht bedacht zu schnell und nicht bedacht, genau. Für das Forum in letzter Zeit typisch, leider. Gruß, Henning | ||||
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