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Thema | Fahrzeugführer auf einem Truppfahrzeug | 59 Beiträge |
Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 448263 |
Datum | 20.12.2007 15:48 MSG-Nr: [ 448263 ] | 21552 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
Hallo,
ich schreibe hier mal aus der Sicht des niedersächsischen Brandschutzgesetzes (Mindeststärkeverordnung). Dort ist auch für solche Aufgaben (Truppführer eines selbstständigen Trupps, z.B. TLF8) ein Dienstgrad "Oberlöschmeister" angegeben, als Vertreter ein Löschmeister. Das allein bedeutet schon, dass es es um eine Gruppenführerqualifikation handeln muss.
Aus der Realität muss ich sagen, dass Truppfahrzeuge i.d.R. Nachschubfahrzeuge (Wasser, Geräte) sind und im Regelfall ein gut ausgebildeter Truppführer genügt.
Bei der Abarbeitung eines eigenen Einsatzauftrages ist es sicherlich angebracht, dort einen Gruppenführer vorzuhalten. Das kann der Fall sein, wenn ein Truppfahrzeug (z.B. TLF 16/24Tr) als erstes Fahrzeug zu einem Böschungsbrand ausrückt und der Fahrzeugführer über Maßnahmen und eventuelle Nachalarmierungen entscheiden muss.
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