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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Vorstellung Schweres Rüstfahrzeug aus Österreich | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 445017 | ||
Datum | 05.12.2007 23:21 MSG-Nr: [ 445017 ] | 6071 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Arthur Scherz sollte bei uns eigentlich zulässig sein da wir unseren Kran auch dafür vorgesehen haben um einen Das "sollte" ist aber schon falsch in dem Satz. Ihr MÜSST schwarz auf weiß bestätigt haben, dass das Gerät in Verbindung mit wie auch immer gearteten Mitteln für die Personenbeförderung zugelassen ist. Sonst kann es im Falle eines Unfalls z.B. während einer Übung sehr unangenehme Fragen geben und dann interessiert leider kein "sollte"!! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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