Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Mindeststärke VO NDS schon aufgehoben? | 16 Beiträge |
Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 444651 |
Datum | 04.12.2007 18:25 MSG-Nr: [ 444651 ] | 6861 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Geschrieben von Thorben GruhlDas ist zum einen nichts neues, schließlich heißt das ding MINDESTstärkeverordnung und verweist darauf, dass örtliche gegebenheiten ggf. eien höhere Ausstattung erforderlich machen, um der Forderung des NBrandSchG nach einer angemessenen Ausrüstung zu genügen.
Ja ? Dann sage mir mal, wo geschrieben steht, wie die Ausrüstung dann auszusehen hat.
Geschrieben von Thorben GruhlZum anderen wird's langsam Zeit, hier solche Bedarfspläne verbindlich einzuführen - inkl. längerfristigem Fahrzeugkonzept und AAO.
Dann kriegen aber einige Tränen in den Augen, weil sie wesentlich mehr Geld ausgeben müssen.
MkG
Thomas
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