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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayern: Vertretung der Jugend im Vereinsvorstand? | 22 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 443266 | ||
Datum | 28.11.2007 16:48 MSG-Nr: [ 443266 ] | 9805 x gelesen | ||
Hallo zusammen, diese Frage richtet sich vor allem an die "Mit-Bayern", nachdem es in den anderen BL wohl keine derartige "Verschränkung" zwischen Feuerwehr und Feuerwehrverein gibt. (kurz: laut BayFwG stellt der Verein die "Mitarbeiter" der Feuerwehr, es gibt eigentlich keine separate Jugendfeuerwehr, die Anwärter sind den FA gleichgestellt) Dies soll aber keinen abhalten, trotzdem seine Meinung mitzuteilen oder einen Vorschlag zu unterbreiten! Gibt es Feuerwehrvereine, in denen eine entsprechende Vertretung der Jugendlichen im Vereinsvorstand durch die Satzung geregelt ist? Mir fallen auf die schnelle drei Möglichkeiten ein: - keine Regelung, wenn einer reingewählt wird ist es recht, wenn nicht, auch egal - die Jugendlichen wählen "ihren" Vertreter in den Vorstand - der Jugendwart (und/oder der Jugendsprecher) ist per Satzung im Vereinsvorstand (Problem: der Jugendwart wird vom Kommandanten bestimmt und nicht gewählt) Bin gespannt, welche "Modelle" tatsächlich existieren! Grüße Magnus | ||||
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