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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen zum ersten Hauptfeuerwehrmann/-frau | 78 Beiträge | ||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 443209 | ||
Datum | 28.11.2007 13:25 MSG-Nr: [ 443209 ] | 25147 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Niclas feuerwehrähnliche Bekleidung Genau, es handelt sich in dem Fall ja nicht um einen Freizeitbeschäftigung sondern schon um meine ernstere Weiterbildung mit dem Anspruch eurer Wehrführer, dass ihr dort was lernt und ein gutes Bild eurer Wehr nach außen repräsentiert. Zu Dienstlichen Veranstaltungen gehört nun mal auch die dienstliche Kleidung und alle sollten bei Ihrem Eintritt in die Feuerwehr auch irgendwo in ihrem Eintrittsformular (hoffentlich) den Passus gelesen haben sinngemäß "Der Eintritt und der Austritt sind freiwillig, alles dazwischen ist Pflicht" Wenn also die Vorschrift die Dienstkleidung vorschreibt muss die auch so getragen werden. Ich erinnere mich immer an eine Landesfeuerwehrschule, wo die Truppführerlehrgänge immer als die "Trink- und feierfesten" Lehrgänge bezeichnet werden und wenn dann mir einer von der LFS ein Zeugnis mit einer 4 wiederbringt, würde ich das als EDEKA (Ende der Karriere) werten, da derjenige keinen Wert auf Ausbildung legt und nicht mit dem nötigen Ernst bei der Sache ist. | ||||
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