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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eingliederung der Schnuppergruppe in Feuerwehrförderverein | 15 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 442879 | ||
Datum | 27.11.2007 08:37 MSG-Nr: [ 442879 ] | 7167 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christi@n Pannier--- M.W. hat Sachsen kein Mindestalter für den Eintritt in die Jugendfeuerwehr Hallo, leider doch, das ist ja das Problem. Im §18 Absatz 4 steht Jugendfeuerwehrmitglied kann in der Regel jeder ab 10 Jahre werden. Dies wird dann natürlich auch von der UKS so gesehen. mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | ||||
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