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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ehrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit | 12 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440638 | ||
| Datum | 17.11.2007 13:12 MSG-Nr: [ 440638 ] | 5856 x gelesen | ||
Geschrieben von Joachim Thiele Wenn die Gemeide es sich leisten kann, 500? für Bereitschaftszeuten zu zahlen, dann ist das eben so.Würde es hier nicht um Feuerwehr-, sondern um den Rettungsdienstbereich gehen, hätte schon längst jemand geklagt, dass diese hier praktizierte "Ehrenamtlichkeit" mögliche Arbeitsplätze verhindert... Geschrieben von Joachim Thiele Zum Anderen ist doch wohl völlig klar, dass eine Bereitschaftszeit im Umfange wie vorliegend in keinem Gegensatz zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses steht.Es gibt viele Arbeitsstellen, wo man zeitlich mit diesen Bereitschaftszeiten in Konflikt käme. Link zur Wehr Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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