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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ehrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit | 12 Beiträge | ||
| Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 440626 | ||
| Datum | 17.11.2007 11:39 MSG-Nr: [ 440626 ] | 5839 x gelesen | ||
Unglaublich, dass sich jede Behörde meint, ihr eigenes Recht schaffen zu können. Zum Einen handelt es sich bei den 550? nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung. Wenn die Gemeide es sich leisten kann, 500? für Bereitschaftszeuten zu zahlen, dann ist das eben so. Zum Anderen ist doch wohl völlig klar, dass eine Bereitschaftszeit im Umfange wie vorliegend in keinem Gegensatz zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses steht. - Der Zensur zum Opfer gefallen - | ||||
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