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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW440605
Datum17.11.2007 09:32      MSG-Nr: [ 440605 ]153765 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

    alle 10 Einträge im Threadcontainer anzeigen
  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Geschrieben von Achim SemelinkZur Geschichte, auch zu der des BSP will ich mich hier nicht mehr äußern, Sie legen sich die Dinge ja sowieso zurecht wie Sie sie gerade brauchen.

    Das Problem ist, das hier in der Gemeinde so ziemlich jede Seite mit unterschiedlichen Informationen versorgt worden ist. Eine Absicht wäre natürlich eine sehr böse Unterstellung.

    Geschrieben von Achim SemelinkWas sagt der TÜV dazu?

    Leider gibt es dazu ja noch keine bindende gesetzliche Vorgabe sondern nur eindringliche Empfehlungen der Hersteller..... Wie schon erwähnt, ist das ja auch nur ein Beispiel für vieles. Wir könnten hier auch wieder auf Schutzkleidung oder den Atemschutz zu sprechen kommen.

    Geschrieben von Achim SemelinkDa im sogenannten Nothaushalt alle Kredite von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen hat der Kämmerer die Feuerwehr aus dem Verwaltungshaushalt finanziert und die Feuerschutzpauschale zum größten Teil in eine Rücklage fließen lassen. Aus dieser Rücklage werden notwendige Investitionen die sich aus dem BSP ergeben finanziert.

    Wie bereits mehrfach gesagt: um gesetzlich zwingend vorschriebene Ausrüstungen zu beschaffen, braucht es keinen BSBP die müßten eigentlich auch so schon seit Jahren da sein. Das wäre dafür allerdings ein hervorragendes Zeichen für ein Verständnis und des guten Willens gewesen.

    Geschrieben von Achim SemelinkOffensichtlich haben Sie den BSP nicht gelesen! Darin steht, dass das Gerätehaus mit den vorhandenen Stellplätzen nicht der UVV entspricht. Der MTW dürfte nach UVV überhaupt nicht da stehen!

    Wenn Sie unbedingt nach der UVV gehen wollen, können Sie das Gerätehaus abreißen und neu bauen. Zum Glück gibt es aber so etwas wie einen Bestandsschutz, der auch viele andere Zustände duldet. Schimmelbefall und verstopfte Abflüsse zum Beispiel gehören allerdings wiederum NICHT dazu!

    Geschrieben von Achim SemelinkAber das sind ja gerade die kleinen Ferkeleien mit der Sie Ihre Opferrolle in der Öffentlichkeit darstellen wollen.

    Reißen Sie sich zusammen. Nicht in DEM Ton!

    Geschrieben von Achim SemelinkWenn die Politik überall so eine klare und eindeutige Haltung einnehmen würde wie wir es hier getan haben, würden die Zeitungen kaum noch was zu schreiben haben.

    Zum Glück weiß die Politik scheinbar so ziemlich überall anders was sie an ihrer Feuerwehr hat. An vielen anderen Stellen nimmt sie glücklicherweise tatsächlich eine genauso klare und eindeutige Haltung ein - allerdings FÜR ihre Feuerwehr. Und auch darüber berichten die Zeitungen.



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